25.07.26
Tickets Parken - DIE TOTEN HOSEN - Konzert 25.07.2026, Parkmöglichkeiten rundum den Veranstaltungsort in Freiburg im Breisgau

Tickets für Parken - DIE TOTEN HOSEN - Konzert 25.07.2026 Parkmöglichkeiten rundum den Veranstaltungsort

Tickets – Parken - DIE TOTEN HOSEN - Konzert 25.07.2026 Freiburg im Breisgau

PreiskategoriePreisAnzahl 
P2-7 = SC Freiburg Parkplätze neben Suwonallee 20,00 € 
P10a = Messe Freiburg Freigelände 3 (F3) | Ausfahrt vor 00:00 Uhr nicht möglich ! 25,00 € 
P10b = Messe Freiburg Freigelände 3 (F3) - Nur für Mobileingeschränkte Personen ! 20,00 € 
P12 = ASF Parkhaus 25,00 € 
P13 = XXXLutz 25,00 € 
P14 = IKEA 20,00 € 
P15 = BRAUN Möbel-Center 20,00 € 
P16 = Badenova, Tullastraße (nur über Lembergallee erreichbar) 15,00 € 

Informationen

Parkmöglichkeiten in der Nähe des Konzertgeländes:  DIE TOTEN HOSEN 25.07.2026

Unterstehend bieten wir Parkmöglichkeiten rundum den Veranstaltungsort Messplatz Freiburg an. 

In wenigen Schritten ein Parkticket (PKW bis max. 3,5t) wählen. Nach erfolgreichem Bezahlvorgang wird das eTicket an die angegebene Mail versendet. 

Am Einlass des PARKPLATZ vorzeigen und stressfrei ankommen. 

Das eTicket der Umwelt zuliebe nicht ausdrucken, sondern auf dem Mobiltelefon vorzeigen. 












Nutzungsbedingungen

Durch die Nutzung des zur Verfügung gestellten Parkraums und den Erwerb dieses Parktickets erkennt der Besucher die Geltung der folgenden Bestimmungen an:

  1. Geltung der StVO
    • Auf dem gesamten Parkplatz gilt die StVO.
  2. Anweisungen des Parkpersonals
    • Den Anweisungen des Parkpersonals ist Folge zu leisten.
    • Das Parkpersonal übt für die Veranstalterin das Hausrecht auf dem gesamten Parkgelände aus.
  3. Haftung
    • Die Benutzung des Parkplatzes und der Aufenthalt auf dem Parkplatz geschehen insoweit auf eigene Gefahr.
    • Die Veranstalterin, das Parkpersonal oder sonst Verantwortliche haften nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Parkplatzes oder sonst auf dem Parkgelände entstehen.
    • Ausnahmen: Haftung besteht bei:
      • Vorsatz,
      • grober Fahrlässigkeit oder
      • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. Wertgegenstände
    • Wertgegenstände sind aus den Fahrzeugen zu entfernen.
    • Für gestohlene oder sonst abhandengekommene Gegenstände haften die Veranstalterin, das Parkpersonal oder sonst Verantwortliche nicht.
    • Ausnahme: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann nachgewiesen werden.
  5. Parkgebühr
    • Die Parkgebühr stellt lediglich das Entgelt für die Zurverfügungstellung des Parkraums dar.
    • Sie beinhaltet bzw. begründet weder:
      • Bewachungs- oder Überwachungsleistungen,
      • sonstige Leistungen oder
      • Fürsorgepflichten
        der Veranstalterin, des Parkpersonals oder sonst Verantwortlicher.
    • Ausgenommen sind zwingende gesetzliche Vorschriften.

Hinweis

Bei Freiluftveranstaltungen und auf Behelfsparkplätzen wird aufgrund der Beschaffenheit der Böden (Unebenheiten, weicher Untergrund) sowie der Unwägbarkeiten des Wetters empfohlen:

  • festes Schuhwerk zu tragen,
  • wetterfeste Kleidung mitzuführen,
  • Sonnenschutz mitzunehmen,
  • sich mit Bedacht und Vorsicht auf den Flächen zu bewegen.

Hilfe und Informationen erhalten Sie jederzeit auch beim Ordnungsdienst.